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Nachrechnung
Bestand
analysieren.
Zukunft sichern.
Nachrechnung
Die Nachrechnung von Bestandsbauwerken ist im Hinblick auf ein wirtschaftliches und nachhaltiges Management des Bauwerksbestandes von entscheidender Bedeutung. Das Alter des Bauwerksbestandes, neue Erkenntnisse über die verwendeten Baustoffe, geänderte Bemessungskonzepte sowie bei Brücken insbesondere auch die kontinuierliche Zunahme des Schwerverkehrs können eine neue Bewertung von Bestandsbauwerken erforderlich machen. Dabei sind neben statischen Aspekten oft auch Aspekte der Verkehrsentwicklung sowie streckenbezogene Planungen zu beachten.
Wir betrachten die Beurteilung und die Nachrechnung von Bestandsbrücken und Tunnels konsequent als Planungsaufgabe und profitieren daher auch hier von über 60 Jahren Erfahrung in der Planung von Neubauten. Wir verfügen über vielfältige Fachkenntnisse aus Forschung und Bauwerkserhaltung sowie umfangreiches Wissen zu Normen- und Richtlinienhintergründen. Im Rahmen verschiedener Forschungsprojekte waren wir aktiv an der Fortschreibung der Nachrechnungsrichtlinie bzw. der Erstellung der BEM-ING Teil 2 und der Rückbaurichtlinie (BEM-ING Teil 4) beteiligt.
Zusätzlich profitieren wir von unserer umfangreichen Erfahrung in der Umsetzung anspruchsvoller Lösungen als Tragwerksplaner oder Prüfingenieur. Dadurch können wir Sie auch beim Bauen im Bestand mit fundierten Beurteilungen, der Planung temporärer Lösungen, dem Auffinden von Tragreserven und vielem mehr optimal unterstützen.
Spannungsrisskorrosion – Herausforderung im Unterhalt von Bestandsbauwerken
In den 1960er und 1970er Jahren kamen im Brückenbau teilweise Spannstähle zum Einsatz, von denen heute bekannt ist, dass sie unter gewissen Randbedingungen zu Spannungsrisskorrosion neigen können. Dies stellt für den Unterhalt eine besondere Herausforderung dar, da eine evtl. Schädigung des Spannstahls äußerlich oft nicht erkennbar ist.
In der statischen Beurteilung solcher Bauwerke haben wir sehr umfangreiche Erfahrung. An der Entwicklung des aktuell im Bereich der Bundesfernstraßen gültigen Regelwerks zur Bewertung des Ankündigungsverhaltens der betroffenen Bauwerke (Riss-vor-Bruch-Kriterium) waren wir maßgeblich mit beteiligt. Auch in die aktuell vor dem Hintergrund des Einsturzes der Carolabrücke in Dresden im September 2024 stattfindende Überprüfung des Regelwerks sind wir aktiv eingebunden. Mit dieser Expertise haben wir u.a. auch Straßenbauverwaltungen bei der Entwicklung von Konzepten und Vorgehensweisen im Umgang mit Bauwerken mit spannungsrisskorrosionsempfindlichem Spannstahl unterstützt.