B+S
Nachrechnung
Bestandsanalyse
und Nachhaltigkeit
Büchting + Streit Beratende Ingenieure – wir sichern die Zukunft von Bestandsbauwerken.
Nachrechnung von Bestandsbauwerken
Für ein wirtschaftliches und nachhaltiges Management des Bauwerksbestandes ist die Nachrechnung entscheidend. Wann wird sie notwendig? Folgende Aspekte sind zu beachten:
- das Alter des Bauwerksbestandes
- neue Erkenntnisse über die verwendeten Baustoffe
- geänderte Bemessungskonzepte
- bei Brücken insbesondere auch die kontinuierliche Zunahme des Schwerverkehrs; neben der Statik sind auch Aspekte der Verkehrsentwicklung sowie streckenbezogene Planungen zu beachten
Wir betrachten die Beurteilung und die Nachrechnung von Bestandsbrücken und Tunnels konsequent als Planungsaufgabe. 60 Jahre Erfahrung in der Planung von Neubauten kommen uns hierbei zugute. Als starker Partner bringen wir fundierte Fachkenntnisse aus Forschung und Bauwerkserhaltung sowie umfangreiches Wissen zu Normen- und Richtlinienhintergründen mit. Im Rahmen verschiedener Forschungsprojekte waren wir aktiv an der Fortschreibung der Nachrechnungsrichtlinie bzw. der Erstellung der BEM-ING Teil 2 und der Rückbaurichtlinie (BEM-ING Teil 4) beteiligt.
Zusätzlich profitieren unsere Auftraggeber von unserer umfangreichen Erfahrung in der Umsetzung anspruchsvoller Lösungen als Tragwerksplaner oder Prüfingenieur. So unterstützen wir beim Bauen im Bestand u. a. mit fundierten Beurteilungen, der Planung temporärer Lösungen oder dem Auffinden von Tragreserven.
Unterhalt von Bestandsbauwerken - Herausforderung Spannungsrisskorrosion
In den 1960er- und 1970er-Jahren kamen im Brückenbau teilweise Spannstähle zum Einsatz, von denen heute bekannt ist, dass sie unter gewissen Randbedingungen zu Spannungsrisskorrosion neigen können. Dies stellt für den Unterhalt eine besondere Herausforderung dar, da eine mögliche Schädigung des Spannstahls äußerlich oft nicht erkennbar ist. Büchting + Streit hat in der statischen Beurteilung solcher Bauwerke eine sehr umfangreiche Erfahrung. An der Entwicklung des derzeit im Bereich der Bundesfernstraßen gültigen Regelwerks zur Bewertung des Ankündigungsverhaltens der betroffenen Bauwerke (Riss-vor-Bruch-Kriterium) waren wir maßgeblich beteiligt. Auch in die vor dem Hintergrund des Einsturzes der Carolabrücke in Dresden im September 2024 stattfindende Überprüfung des Regelwerks sind wir aktiv eingebunden. Mit dieser Expertise haben wir u. a. auch Straßenbauverwaltungen bei der Entwicklung von Konzepten und Vorgehensweisen im Umgang mit Spannungsrisskorrosion bei Bauwerken mit dafür empfindlichen Spannstählen unterstützt.